Garten & Datschenordnung


 

Alle Besucher dieser Anlage
wollen die nachfolgenden Bestimmungen
genaustens beachten,da diese
unbedingt zu befolgen sind.

1.


Die Besucher sind verpflichtet,die Besitzer der Gartenanlage auf das Hlichste zu begren. Von m舅nlichen Besuchern wird erwartet,da゜ sie die Frau des Hauses durch einen Handku゜ ehren.


2.


Das Mitbringen von Kuchen,Kaffeebohnen,K舖e Wurst usw,ist keine Pflicht,doch sehr erwscht. Alle diese Dinge sind beim Eintreffen sofort der Hausfrau abzuliefern,damit sie den Khenzettel vervollst舅digen kann.Eine Rkgabe nicht verbrauchter Naturalien findet in keinem Falle statt.


3.


ES tut der Schheit keinen Abbruch,wenn sich die weiblichen Besucher tatkr臟tig an den Ab- wasch-und Reinigungsarbeiten beteiligen.Im Gegenteil,dies ist der schlanken Linie fderlich. Auch das j舩en von Unkraut ist eine Arbeit,die gerne weibliche Besuchern vorbehalten bleibt. Trotz dieses besonderen Vorzuges haben die Damen hierf keinerlei Entsch臈igung zu zahlen.


Ab zurk zu meiner Gartenseite!

4.


Es wird besonders darauf hingewiesen,da゜ die Harke zur Wegereinigung,dieGie゜kanne zum Beetegie゜en sowie die Hacke zur Bodenpflege gebraucht werden.Alle Besucher wollen diese Ger舩e daher flei゜ig in diesem Sinne benutzen.


5.


Wer Bier,Wein,Schnaps,Zigaretten,Zigarren und 臧nliche Dinge in greren Mengen stiftet, kann von jeder Arbeitsleistung befreit werden. Die Entscheidung hierer trifft nur der Besitzer.


6.


Unerlaubtes Singen,Pfeifen und L舐men ist streng verboten,ebenso das Necken und トrgern der Hausfrau.Auch das Pflken und Mitnehmen von Blumen & Frhten besorgen die Besitzer der Anlage ganz alleine und lehnen jede Hilfe hierbei dankend ab.Nur wer sich bei anderweit- igen Gartenarbeiten als nzlich erwies,kann auf eine Belohnung in Blumen und Gartenfrhten hoffen.Aber ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.